Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und dem Vermieter Familie Pötsch
Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum von Frau Schröder und Familie Pötsch. Familie Pötsch ist berechtigt
in Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.
Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und liegt in der Ferienwohnung in der Gästemappe aus , bzw. kann auf
Wunsch zugesendet werden.
Anmeldungen/Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Familie Pötsch den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich sowie online erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch Sie, auch für alle in der Anmeldung
aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen.
Fernmündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage
beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.
Kurtaxe
Die Kurtaxe ist nach den ortsüblichen Tarifen in bar vor Ort zu entrichten.
Änderungen
Werden auf Wunsch Änderungen durchgeführt, so geschieht dies kostenlos. Führen diese Änderungen zu einer Verschiebung des
Buchungszeitraumes, ist dies wie eine Stornierung des ursprünglichen Zeitraumes und Buchung eines neuen Zeitraumes
anzusehen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Zahlung
Bei Erhalt des Mietvertrages, der zugleich Ihre Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag muss bis
spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei Familie Pötsch eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 6-Wochenfrist wird der
Gesamtbetrag sofort fällig.
Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht auszuschließen. Diese müssen unverzüglich schriftlich an uns
weitergeleitet werden. Sollte das Problem in der angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer
gegenüber der Familie Pötsch geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung
verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.
Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können jedoch dem
Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften entgegen
steht.
Rücktritt/Rücktrittsgebühren
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurück treten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, wird pro angemietetem
Objekt/Ferienwohnung eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung fällig:
> bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Gesamtmietpreises
> vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Gesamtmietpreises
> ab 34. Tag vor Mietbeginn 80 % des Gesamtmietpreises
> ab 1 Tag vor Reiseantritt, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn 100 % des Gesamtmietpreises.
> zusätzliche Storno-Bearbeitungsgebühr einmalig: 30,00 €
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurück treten.
Umgang mit der Mietsache
Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am
Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt. Leichte Arbeiten, wie
Abwaschen, Betten be- und abziehen, Decken falten, Geschirrspüler ausräumen, Mülleimer leeren, sowie in der kalten Jahreszeit
die Heizung drosseln sind vom Mieter selbst zu erledigen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes
beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt
pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter haftet bei Verlust/Diebstahl der ihm
ausgehändigten Schlüssel. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt
bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn
oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Vertragspartner/Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
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